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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestell-, Buchungs- und Geschäftsbedingungen der REGEWE GmbH für Organisationen.

Stand: Juli 2026

0. Klarheit vorab

Die REGEWE GmbH spezialisiert sich darauf, Projekte zu entwickeln und Organisationen zu unterstützen für Werte, Ausrichtung und Erneuerung, dazu Strategien und Werkzeuge für ihre Selbstausrichtung und Konzeptionen, Team-Entwicklung, menschliche und wirtschaftliche Kommunikation, sowie dafür Infrastruktur, Kontakt-Netzwerke und Kampagnen zu gestalten.

Die praktische Umsetzung geschieht durch REGEWE in Form von stunden- und tageweisen Einsätzen zur Begleitung und Beratung durch einzelne oder Teams regenerativer Agenten mit passenden Werkzeugen aus kommunikativer, kaufmännischer und systemischer Intelligenz.

Die Kosten für beauftragte Leistungen haben die Organisationen selbst zu tragen. REGEWE unterstützt durch die Aufbereitung seiner Angebote bedarfsweise passend für Fördertöpfe, die durch die Klienten beantragt werden können. Die Erfüllung und Bezahlung eines Auftrags sind je unabhängig von der möglichen Ergänzung für den Klienten durch eine Förderung.

Aus der Entwicklung bietet REGEWE für gemeinnützige Organisationen als digitale Produkte für die Antragstellung erster Fördermittel Leitfäden mit optionaler Beratung zum Kauf an. Die Käufer können in späteren Jahren kostenfrei aktualisierte Versionen der Information erhalten. REGEWE ist nicht für die laufende Aktualität der Informationen von Dritten verantwortlich.

Die Umsetzung von Projekten bedarf gesonderter Vereinbarungen und ist nicht Gegenstand dieser AGB. Der Auftrag für Werk- oder Dienstverträge wird jeweils individuell verhandelt.

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der REGEWE GmbH und ihren Klienten im Zusammenhang mit der Beratung und Begleitung von Projekten.
  2. Klienten der REGEWE GmbH sind Organisationen, Unternehmen und Vereine, die im Rahmen ihrer geschäftlichen, gewerblichen, selbständigen oder vereinsrechtlichen Tätigkeit handeln. Sie sind damit Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. REGEWE schließt Verträge ausschließlich mit solchen Klienten.
  3. Mit der Buchung bestätigt der Klient, für seine Organisation, sein Unternehmen oder seinen Verein und in deren geschäftlichem Rahmen zu handeln.
  4. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Klienten sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.

2.a Leistungsumfang allgemein

Die Agentur erbringt folgende Leistungen – selbst und über ihr Netzwerk gelisteter regenerativer Agenten:

  • Überprüfen der Werte, Erneuern von Vision, Richtung und Narrativen
  • Strategische und konzeptionelle Entwicklung von Geschäftsfeldern
  • Kommunikation in Organisationsentwicklung, Marketing und Krisen
  • Fördern von Gemeinschaften in Vernetzung und Projektentwicklung
  • Beratung und Begleitung für wirtschaftlich-kaufmännische Belange

2.b Vergütung und Zahlung allgemein

  1. Das Basishonorar wird in Stunden und Tagen laut aktueller Preisliste angeboten.
  2. Zusätzliche Leistungen werden auf Stundenbasis laut aktueller Preisliste vereinbart.
  3. Zahlungen sind umgehend nach Rechnungsstellung, hilfsweise innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, um ein Zustandekommen des Vertrags nach den angebotenen Konditionen sicherzustellen und die Terminplanung vorzubereiten.

2.c Digitale Produkte (Basis-Pakete)

  1. Die Basis-Pakete sind digitale Leitfäden zur Vorbereitung erster Förderanträge, auf Wunsch ergänzt um eine persönliche Beratung. Die Bereitstellung erfolgt als Download, sobald die Zahlung eingegangen ist.
  2. Mit dem Kauf erhält der Klient ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene Organisation. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder ein Weiterverkauf der Inhalte an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
  3. Käufer erhalten in späteren Jahren kostenfrei Zugang zu aktualisierten Fassungen der Information. Für die laufende Aktualität von Informationen Dritter – etwa der Fördergeber – übernimmt REGEWE keine Verantwortung.
  4. Da REGEWE ausschließlich mit Organisationen, Unternehmen und Vereinen kontrahiert (§ 1), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Bestellt im Einzelfall eine natürliche Person außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit, kommt der Vertrag erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung zustande; solche Bestellungen behandeln wir gesondert.

3. Terminleistungen und Aktionstage (Paket EE1500)

  1. Terminleistungen sind Einsätze mit fest vereinbartem Datum – ein Aktionstag, Workshop oder Vortrag vor Ort. Mit der Buchung wird der Termin verbindlich reserviert.
  2. Bei Buchung wird eine Anzahlung von 500 € fällig. Der Restbetrag ist bis zum vereinbarten Termin, umgehend nach Rechnungsstellung, hilfsweise innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, um ein Zustandekommen des Vertrags nach den angebotenen Konditionen sicherzustellen und die Terminplanung vorzubereiten.
  3. Sagt der Klient den Termin ab, richtet sich der einbehaltene Betrag nach dem Vorlauf:
    • bis 6 Wochen vor Termin: 100 €
    • innerhalb 6 bis 2 Wochen vor Termin: 750 €
    • innerhalb von 2 Wochen vor Termin: der volle Betrag 1.500 €
  4. Geht es um eine reine Terminverschiebung statt um eine Absage der Leistung, verschieben wir den Einsatz einmalig kostenfrei auf einen gemeinsam gefundenen neuen Termin.
  5. Für Leistungen ohne Vor-Ort-Termin – etwa das Kommunikations-Paket aus dem Fachnetzwerk – gilt diese Staffel nicht; hier rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand laut Preisliste ab.

4.a Leistungsumfang Fördermittel-Akquise

Einer der Dienste ist, für ihre Klienten geeignete Fördermittel für Projekte zu identifizieren, Antragsverfahren zu begleiten und beratend zur Seite zu stehen. Unsere Leistungen umfassen die Vorbereitung, Beratung, Informationsbereitstellung, Bedarfsklärung, individuelle Texterstellung sowie Konzeption und Controlling im Rahmen des Antragsprozesses.

Die finale Verantwortung für die Antragstellung, die Einhaltung von Fristen und die korrekte Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente liegt vollständig bei den Klienten. Unsere Agentur unterstützt mit Fachwissen und Erfahrung, übernimmt jedoch keine rechtliche oder inhaltliche Verantwortung für die Einreichung, deren Vollständigkeit oder die anschließende Bearbeitung durch die Fördermittelgeber.

Die Agentur bietet für Fördermittel folgende Dienstleistungen:

  • Bedarfsklärung und strategische Beratung
  • Recherche und Identifikation geeigneter Fördermittel
  • Bereitstellung von Informationen zu erforderlichen Dokumenten
  • Zusätzliche Erstellung individueller Textbausteine und Konzepte
  • Begleitung und Controlling des Antragsprozesses
  • Erinnerung an Fristen im Projektmanagement

Ergänzend gilt:

  1. Die finale Antragstellung, Unterzeichnung und Einreichung der Antragsunterlagen liegen final einzig und umfassend in der alleinigen Verantwortung des Klienten.
  2. Leistungen zur Umsetzung des Förderprojekts bedürfen gesonderter Vereinbarungen.

4.b Vergütung und Zahlung Fördermittel-Akquise

  1. Das Basishonorar beträgt 10 % der zu beantragenden Fördermittel und wird fällig:
    • Bis 10.000 EUR Antragssumme → 100 % bei Auftragserteilung
    • Bis 100.000 EUR Antragssumme → 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Antragstellung
    • Über 100.000 EUR Antragssumme → 25 % bei Auftragserteilung, 25 % bei Antragstellung, 50 % nach Bewilligung oder bei Anpassung des Antrags auf Wunsch des Fördermittelgebers
  2. Zusätzliche Leistungen werden auf Stundenbasis laut aktueller Preisliste vereinbart.
  3. Zahlungen sind umgehend nach Rechnungsstellung, hilfsweise innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, um ein Zustandekommen des Vertrags nach den angebotenen Konditionen sicherzustellen und die Terminplanung vorzubereiten.
  4. Eine Rückerstattung erfolgt nicht, auch wenn der Förderantrag abgelehnt wird.

5. Pflichten des Klienten

  1. Der Klient ist verpflichtet, alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
  2. Der Klient stellt sicher, dass die eingereichten Unterlagen korrekt und fehlerfrei sind.
  3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Fehler, die durch den Klienten oder Dritte verursacht wurden.

6. Haftungsausschluss

  1. Die Agentur übernimmt keine Garantie für die Bewilligung von Förderanträgen.
  2. Eine Haftung für finanzielle Verluste durch nicht bewilligte Fördermittel oder fehlerhafte Angaben des Klienten ist ausgeschlossen.
  3. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler, die durch Dritte verursacht wurden.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach geltendem Datenschutzrecht.

8. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kulanz aus Haltung

Über die gesetzlichen und vertraglichen Regeln hinaus schauen wir bei Härtefällen gern gemeinsam nach einer fairen Lösung. Das ist eine freiwillige Zusage aus Haltung, kein einklagbarer Anspruch.

REGEWE GmbH · Lusenstraße 1 · 93161 Sinzing · post@regewe.de · regewe.de

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